Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen „Wolfgang Maass Veranstaltungstechnik“ und natürlichen und juristischen Personen (kurz Auftraggeber oder Vertragspartner).
Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Angebot/Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum und sind unverbindliche Ansichtsmuster. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Mietpreise sind – sofern nicht anders angeführt – jeweils Tagespreise.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Preisangaben verstehen sich ab Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Diäten, Reisekosten, Spesen, Parkgebühren und sonstiger Aufwände. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zulasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts bereits bei Vertragsabschluss.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

Vereinbartes Rücktrittsrecht/Stornogebühr

Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, ohne besonderen Grund schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Es sind dabei folgende Stornogebühren zu bezahlen:
bis 30 Tage vor vereinbartem Beginn unserer Leistungen: 10% der Nettoauftragssumme zuzüglich USt
29 Tage bis 14 vorher: 25% der Nettoauftragssumme zuzüglich USt
13 Tage bis 7 Tage vorher: 50% der Nettoauftragssumme zuzüglich USt ab 6 Tagen vor Projektbeginn 100% der Nettoauftragssumme zuzüglich USt

Eigentumsvorbehalt (Kauf)

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Besondere Bestimmungen zur Miete

Der Kunde hat die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und sich ausschließlich fachkundiger Personen zur Bedienung, Auf- und Abbau der Gegenstände zu bedienen.
Der Kunde hat von uns überlassene Geräte, Zubehör und sonstige Gegenstände vor Witterungs-, Fremdeinflüssen und sonstigen äußeren Einflüssen in geeigneter Weise (zB Überdachung bei open air, Abdeckung der Kabelwege mit schweren Gummimatten etc) zu schützen. Die tatsächliche Mietdauer endet erst bei ordnungsgemäßer Rückgabe derGegenstände.
Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert unsere Zustimmung. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, wird für die Dauer der Zeitüberschreitung pro angefangenem Tag ein Benützungsentgelt das dem rechnerisch pro Miettag vereinbarten Entgelt entspricht zuzüglich eines Aufschlages von 100% verrechnet. Wir sind zur Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden berechtigt.
Bei Veränderungen, die nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch bewirkt wurden, hat der Kunde die Kosten der Wiederherstellung des Zustandes bei Übergabe zu tragen, bei Verlust ist der Neuwert zu ersetzen. Werden überlassene Gegenstände stark verunreinigt retourniert, hat der Kunde die für die Reinigung anfallenden Kosten zur Gänze zu ersetzen.
Kommt der Kunde wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so können wir den Mietvertrag fristlos kündigen.

Gewährleistung

Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, bei denen Personal gebucht wird, verpflichtet sich der Auftraggeber für ausreichend nicht alkoholische Getränke und ab 4 Stunden Arbeitszeit zusätzlich für ausreichend Verpflegung aller Personen zu sorgen.
Nutzungsrechte sind vom Kunden zu erwirken und trägt dieser die anfallenden Entgelte, einschließlich AKM Gebühren.

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist Landeck.